Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Müller & Münch Umzüge (MMUL UG)
Turbinenstraße 7
70499 Stuttgart
Geschäftsführer: Thomas Röttelbach
Nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Müller & Münch Umzüge (MMUL UG) und ihren Auftraggebern über Umzugsleistungen, Transportleistungen sowie damit verbundene Zusatzleistungen.
- Die Leistungen können insbesondere private und gewerbliche Umzüge, Möbeltransporte, Be- und Entladearbeiten sowie vereinbarte Montage- und Demontagearbeiten umfassen.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Verbraucherschutz- und Haftungsregelungen, bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Grundlage des Auftrags ist das vom Auftragnehmer erstellte Angebot sowie der darauf basierende Umzugsvertrag.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
- Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot und dem Vertrag.
- Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden.
- Änderungen des Leistungsumfangs, der Umzugsadresse, des Umzugstermins oder der Menge des Umzugsguts sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Mehrkosten sind vor Ausführung abzustimmen, soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich und zumutbar ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot und im Umzugsvertrag vereinbarten Preise.
- Sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Abschluss des Vertrags.
- Die restlichen 50 % nach vollständiger Durchführung des Umzugs.
- Bei besonders hohen Umzugsrechnungen können die Parteien im Einzelfall eine Aufteilung des Rechnungsbetrags in mehrere Teilzahlungen oder Zahlungsabschnitte vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss ausdrücklich erfolgen und sollte in Textform dokumentiert werden.
- Vereinbarte Teilzahlungen sind zu den jeweils festgelegten Fälligkeitsterminen zu leisten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
- Alle Preisangaben und die Behandlung der Umsatzsteuer richten sich nach dem jeweiligen Angebot und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Rücktritt, Stornierung und Auftragsabsage, Fautfracht
- Der Auftraggeber soll eine beabsichtigte Stornierung oder Terminabsage unverzüglich in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitteilen.
- Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber richten sich die Ansprüche des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Bei einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung innerhalb von 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Umzugstermin kann eine Entschädigung für nachweislich entstandene Kosten, bereits erbrachte Leistungen und einen gegebenenfalls bestehenden Anspruch auf Vergütung verlangt werden.
- Eine pauschale Stornierungsentschädigung kann nur insoweit verlangt werden, wie dies im konkreten Vertragsverhältnis gesetzlich zulässig ist. Bei nationalen Transporten nach deutschem Recht kann der Frachtführer im Falle einer Kündigung durch den Absender gemäß § 415 Abs. 2 HGB wahlweise die dort vorgesehene Vergütung oder eine Fautfracht in Höhe von einem Drittel (33,33 %) der vereinbarten Fracht verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei internationalen Transporten richtet sich die Zulässigkeit und Höhe einer Stornierungsentschädigung nach dem jeweils anwendbaren Recht, insbesondere nach den Bestimmungen der CMR, soweit diese Anwendung findet, sowie nach den wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Eine Stornierung gilt nicht allein deshalb als unbegründet, weil der Auftraggeber hierfür keine näheren Gründe mitteilt. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.
- Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bleiben unberührt.
§ 5 Laufwege und Zugänglichkeit
- Sofern im Angebot und im Umzugsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird für den Transport des Umzugsguts ein regulärer Laufweg von maximal 30 Metern zwischen dem Be- beziehungsweise Entladebereich und dem Gebäudezugang zugrunde gelegt.
- Ein Laufweg von mehr als 30 Metern ist dem Auftragnehmer vor Vertragsabschluss mitzuteilen, soweit er dem Auftraggeber bekannt ist.
- Bei längeren Laufwegen, erschwerten Zugangsbedingungen oder zusätzlichen Transportwegen sind individuelle Vereinbarungen über die Durchführung und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten zu treffen.
- Soweit sich erst am Umzugstag herausstellt, dass die tatsächlichen Bedingungen wesentlich von den vereinbarten Voraussetzungen abweichen, stimmen die Parteien erforderliche Änderungen und mögliche Mehrkosten miteinander ab. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nicht ohne eine entsprechende vertragliche Grundlage berechnet.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über bekannte Hindernisse, eingeschränkte Zufahrten, fehlende Haltemöglichkeiten, Treppen, Aufzüge und sonstige für die Durchführung relevante Umstände zu informieren.
§ 6 Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts
- Für Verlust oder Beschädigung des übernommenen Umzugsguts gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere §§ 451 ff. Handelsgesetzbuch (HGB), soweit diese anwendbar sind.
- Der gesetzliche Haftungshöchstbetrag beträgt grundsätzlich 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird, gemäß § 451e HGB.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Ausnahmen sowie Fälle, in denen sich der Auftragnehmer nicht auf eine Haftungsbegrenzung berufen darf, bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber wird gebeten, das angelieferte Umzugsgut unmittelbar nach der Zustellung am vereinbarten Ablieferungsort und möglichst im Beisein der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit zu überprüfen. Festgestellte Schäden oder fehlende Gegenstände sollen unverzüglich dokumentiert und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
- Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Transporthaftung nicht in jedem Fall dem tatsächlichen Wert des Umzugsguts entspricht. Bei besonders wertvollen Gegenständen kann daher eine zusätzliche Transport- oder Umzugsversicherung sinnvoll sein.
- Eine weitergehende Haftung oder ein zusätzlicher Versicherungsschutz kann nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernommen werden.
- Schäden an Musikinstrumenten und Elektrogeräten (TV, PC + PC-Monitoren, Musikanlagen) sind bei Ablieferung unverzüglich zu prüfen und äußerlich erkennbare Beschädigungen auf dem Ablieferbeleg schriftlich zu dokumentieren. Die Haftungsprüfung für äußerlich erkennbare Schäden erfolgt nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Für Klangveränderungen, Funktionsbeeinträchtigungen sowie verdeckte Schäden, die bei einer üblichen äußerlichen Sichtprüfung nicht erkennbar sind, besteht keine verschuldensunabhängige oder über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung des Auftragnehmers. Eine gesetzliche Haftung, insbesondere bei nachgewiesener Beschädigung während des Transports, bei schuldhaftem Verhalten oder bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Empfindlichkeiten, Vorschäden und besondere Anforderungen an den Transport des Instruments vor Transportbeginn schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Antiquitäten, Kunstgegenstände, empfindliche Elektrogeräte & Musikinstrumente
- Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlerstücke, wertvolle Einzelstücke sowie besonders empfindliche elektronische Geräte sind dem Auftragnehmer vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitzuteilen.
- Für solche Gegenstände wird ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine besondere, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Werthaltung, Wertgarantie oder zusätzliche Haftung übernommen.
- Die gesetzlichen Haftungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Ein pauschaler Ausschluss gesetzlich bestehender Haftung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
- Der Auftraggeber hat bei besonders wertvollen, empfindlichen oder außergewöhnlichen Gegenständen auf deren Beschaffenheit, besonderen Wert und bekannte Empfindlichkeiten hinzuweisen.
- Eine besondere Verpackung, Spezialverladung, Einzelbeförderung oder zusätzliche Versicherung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Umzugsgut zum vereinbarten Termin transportbereit ist, soweit Verpackung und Vorbereitung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurden.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer richtige und vollständige Angaben über Umfang, Beschaffenheit und besondere Eigenschaften des Umzugsguts sowie über die örtlichen Gegebenheiten zu machen.
- Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Schlüssel und sonstige besonders wertvolle oder unersetzliche Gegenstände sollen vom Auftraggeber nach Möglichkeit persönlich transportiert werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Gefahrstoffe, explosive, leicht entzündliche oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften übergeben werden.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vereinbarte Halte- und Ladeflächen, soweit erforderlich und vereinbart, zur Verfügung stehen. Erforderliche Genehmigungen sind nach vorheriger Abstimmung einzuholen.
§ 9 Durchführung des Umzugs und Leistungsänderungen
- Der Auftragnehmer führt den vereinbarten Umzug mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistungen durch.
- Terminänderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, erheblicher Verkehrsbehinderungen, behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Bei Verzögerungen bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung.
- Zusätzliche Arbeiten oder erhebliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§ 10 Schadensmeldungen und Haftungsansprüche
- Der Auftraggeber hat erkennbare Schäden oder Verluste nach Möglichkeit unmittelbar bei Ablieferung zu dokumentieren und dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 11 Haftung für sonstige Schäden
- Für Schäden, die nicht den Verlust oder die Beschädigung des Umzugsguts betreffen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
- Soweit gesetzlich zulässig, gelten bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die gesetzlichen Haftungsgrundsätze unter Berücksichtigung der Art des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
§ 12 Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
- Die Verarbeitung erfolgt, soweit erforderlich, zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können einer gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers entnommen werden.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
- Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
Müller & Münch Umzüge Gesellschaft MMUL UG
Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart
Geschäftsführer: Thomas Röttelbach
Stand: Oktober 2026
